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Unser Blog - Tiergestütztes Leben und Arbeiten am Mauritiushof


Kastration bei Katzen
Für Katzen und Kater mit Freigang besteht in Österreich nach dem Tierschutzgesetz eine allgemeine Kastrationspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn man bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Zuchtstätte gemeldet hat. Dies kann für Rassekatzen, aber auch für „normale“ Hauskatzen, erfolgen. Seit dem 31.12.2018 müssen aber diese gemeldeten Zuchtkatzen mit Freigang dann zusätzlich gechippt sein, und zwar vor der Ausbildung der bleibenden Eckzähne (mit ca.4-5 Monaten).
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